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   BPatG, 01.06.2022 - 3 Ni 37/20 (EP)   

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BPatG, 01.06.2022 - 3 Ni 37/20 (EP) (https://dejure.org/2022,26759)
BPatG, Entscheidung vom 01.06.2022 - 3 Ni 37/20 (EP) (https://dejure.org/2022,26759)
BPatG, Entscheidung vom 01. Juni 2022 - 3 Ni 37/20 (EP) (https://dejure.org/2022,26759)
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  • BGH, 06.08.2019 - X ZR 36/17

    Patentfähigkeit und Schutzfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung

    Auszug aus BPatG, 01.06.2022 - 3 Ni 37/20
    Ein in einer Richtung begrenzter Wertebereich ist somit nur dann ausführbar offenbart, wenn sich die Erfindung nicht in der Eröffnung eines bestimmten Bereiches erschöpft, sondern eine darüberhinausgehende, verallgemeinerbare Lehre aufzeigt, die es dem Fachmann erstmals ermöglicht, nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen und den im Patent konkret aufgezeigten Höchstwert zu übertreffen (BGH GRUR 2019, 713 Rn. 45 - Cer-Zirkonium-Mischoxid I; GRUR 2019, 718 Rn. 26 - Cer-Zirkonium-Mischoxid II; Urteil v. 6. August 2019, X ZR 36/17, BeckRS 2019, 24411, Rn. 104; BGH GRUR 2021, 1043 Rn. 57 - Cerdioxid).

    Vielmehr liegt ein mit den BGH-Entscheidungen "Cer-Zirkonium-Mischoxid I", "Cer- Zirkonium-Mischoxid II" und der BGH-Entscheidung X ZR 36/17 vergleichbarer Sachverhalt vor, weil die spezifische Oberfläche gemäß Merkmal 1.5 nach Patentanspruch 1 des Streitpatents durch einen nach oben offenen Bereich charakterisiert ist, der auch spezifische Oberflächen von 70 m 2 /g oder höher umfasst und das Streitpatent dem Fachmann kein Verfahren zur Herstellung von Mischoxiden mit solchen spezifischen Oberflächen angibt.

    Damit kann dem Streitpatent keine verallgemeinerbare Lehre entnommen werden, die es dem Fachmann erstmals ermöglicht, den im Streitpatent konkret aufgezeigten Höchstwert zu übertreffen (vgl. BGH "Cer-Zirkonium-Mischoxid I" Rdn. 45, "Cer-Zirkonium-Mischoxid II" Rdn. 26, BGH X ZR 36/17, Rdn. 104).

  • BGH, 06.04.2021 - X ZR 54/19

    Cerdioxid

    Auszug aus BPatG, 01.06.2022 - 3 Ni 37/20
    Ein in einer Richtung begrenzter Wertebereich ist somit nur dann ausführbar offenbart, wenn sich die Erfindung nicht in der Eröffnung eines bestimmten Bereiches erschöpft, sondern eine darüberhinausgehende, verallgemeinerbare Lehre aufzeigt, die es dem Fachmann erstmals ermöglicht, nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen und den im Patent konkret aufgezeigten Höchstwert zu übertreffen (BGH GRUR 2019, 713 Rn. 45 - Cer-Zirkonium-Mischoxid I; GRUR 2019, 718 Rn. 26 - Cer-Zirkonium-Mischoxid II; Urteil v. 6. August 2019, X ZR 36/17, BeckRS 2019, 24411, Rn. 104; BGH GRUR 2021, 1043 Rn. 57 - Cerdioxid).

    Damit stellt die Nacharbeitung K18b keinen Beweis dafür dar, dass vor dem Zeitrang des Streitpatents Mischoxide mit den patentgemäßen Merkmalen sich bei der in K18 offenbarten Vorgehensweise zwangsläufig eingestellt hätten (vgl. auch BGH GRUR 2021, 1043-1048 - Ceroxid).

  • BGH, 12.03.2019 - X ZR 32/17

    Offenbarung eines Patentanspruchs bei über Wertebereich hinausgehender Lehre

    Auszug aus BPatG, 01.06.2022 - 3 Ni 37/20
    Welches Maß an Verallgemeinerung zulässig ist, richtet sich danach, ob der mit der jeweiligen Anspruchsfassung erschlossene Schutz sich im Rahmen dessen hält, was dem Patent aus Sicht des Fachmanns unter Berücksichtigung der Beschreibung und der darin enthaltenen Ausführungsbeispiele als allgemeinste Form der technischen Lehre zu entnehmen ist, durch die das der Erfindung zugrundeliegende Problem gelöst wird (BGH GRUR 2013, 1210 Rn. 21 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren; GRUR 2019, 713 Rn. 42 - Cer-Zirkonium-Mischoxid I).

    Ein in einer Richtung begrenzter Wertebereich ist somit nur dann ausführbar offenbart, wenn sich die Erfindung nicht in der Eröffnung eines bestimmten Bereiches erschöpft, sondern eine darüberhinausgehende, verallgemeinerbare Lehre aufzeigt, die es dem Fachmann erstmals ermöglicht, nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen und den im Patent konkret aufgezeigten Höchstwert zu übertreffen (BGH GRUR 2019, 713 Rn. 45 - Cer-Zirkonium-Mischoxid I; GRUR 2019, 718 Rn. 26 - Cer-Zirkonium-Mischoxid II; Urteil v. 6. August 2019, X ZR 36/17, BeckRS 2019, 24411, Rn. 104; BGH GRUR 2021, 1043 Rn. 57 - Cerdioxid).

  • BPatG, 21.07.2020 - 3 Ni 1/18
    Auszug aus BPatG, 01.06.2022 - 3 Ni 37/20
    K10a Urteil des BPatG zu EP 0 955 267 vom 21. Juli 2020 (3 Ni 1/18 (EP)).

    Auch die Entscheidung des Senats vom 21. Juli 2020, Az. 3 Ni 1/18 (EP) juris, führt entgegen der Auffassung der Beklagten zu keiner anderen Beurteilung der Sachlage.

  • BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12

    Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

    Auszug aus BPatG, 01.06.2022 - 3 Ni 37/20
    Welches Maß an Verallgemeinerung zulässig ist, richtet sich danach, ob der mit der jeweiligen Anspruchsfassung erschlossene Schutz sich im Rahmen dessen hält, was dem Patent aus Sicht des Fachmanns unter Berücksichtigung der Beschreibung und der darin enthaltenen Ausführungsbeispiele als allgemeinste Form der technischen Lehre zu entnehmen ist, durch die das der Erfindung zugrundeliegende Problem gelöst wird (BGH GRUR 2013, 1210 Rn. 21 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren; GRUR 2019, 713 Rn. 42 - Cer-Zirkonium-Mischoxid I).
  • BGH, 12.03.2019 - X ZR 34/17

    Cer-Zirkonium-Mischoxid II

    Auszug aus BPatG, 01.06.2022 - 3 Ni 37/20
    Ein in einer Richtung begrenzter Wertebereich ist somit nur dann ausführbar offenbart, wenn sich die Erfindung nicht in der Eröffnung eines bestimmten Bereiches erschöpft, sondern eine darüberhinausgehende, verallgemeinerbare Lehre aufzeigt, die es dem Fachmann erstmals ermöglicht, nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen und den im Patent konkret aufgezeigten Höchstwert zu übertreffen (BGH GRUR 2019, 713 Rn. 45 - Cer-Zirkonium-Mischoxid I; GRUR 2019, 718 Rn. 26 - Cer-Zirkonium-Mischoxid II; Urteil v. 6. August 2019, X ZR 36/17, BeckRS 2019, 24411, Rn. 104; BGH GRUR 2021, 1043 Rn. 57 - Cerdioxid).
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